(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Witty-field, Gartenweg 47, 60594 Frankfurt am Main (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Gartenpflege- und Landschaftsgestaltungsleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Arbeiten zustande.
(3) Die im Angebot genannten Preise sind Festpreise, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Auftragsarbeiten nach Aufwand gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Stundensätze.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Angebot des Auftragnehmers.
(2) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehraufwand durch Änderungswünsche des Auftraggebers wird nach Aufwand berechnet.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit diese für den Auftraggeber von Interesse sind.
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer ungehinderten Zugang zum Garten bzw. Grundstück erhält.
(2) Wasser- und Stromanschlüsse sind, soweit erforderlich, vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über besondere Gegebenheiten des Grundstücks, insbesondere über unterirdische Leitungen, Tanks oder sonstige Einbauten.
(1) Alle genannten Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Pflegeverträgen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
(1) Der Auftragnehmer haftet für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Für Pflanzungen gilt eine Anwachsgarantie von drei Monaten, sofern der Auftraggeber die vereinbarten Pflegeanweisungen befolgt.
(3) Schäden an Pflanzen durch höhere Gewalt, extreme Witterungsbedingungen oder mangelnde Pflege durch den Auftraggeber sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(1) Pflegeverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung sowie den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Stand: Oktober 2024